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3Aug/08

Meinungsfreiheit vom Blogkommentaren durch das Gericht bestätigt

Gericht in Frankfurt/Main betont Meinungsfreiheit von Kommentaren in Webblogs

Ein Blogadministrator wurde aufgrund eines heiß diskutierten Beitrages angezeigt, jedoch ohne Erfolg des Klägers. Die Administratoren des Webblogs sind somit generell nicht verpflichtet jeden Kommentar vor der Veröffentlichung zu überprüfen, aber dies kann viel Ärger sparen.

Es handelte sich um einen nicht komerziellen Blog.

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2008 - 31 C 2575/07-17

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